WEBVTT

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00:00:08.811 --> 00:00:16.012
Hallo und herzlich Willkommen zum ILS Video
Podcast! Wir sprechen heute über ein Thema,

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00:00:16.089 --> 00:00:18.597
das etwas sperrig klingt, aber gar nicht
so kompliziert ist, wie der Name vielleicht

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00:00:18.660 --> 00:00:25.110
vermuten lässt. Es geht um die Abschöpfung
der planungsbedingten Wertsteigerungen. Es

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00:00:25.110 --> 00:00:29.040
geht heute also vielleicht den
Eigentümer*innen an den Kragen.

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00:00:33.030 --> 00:00:40.080
Planungsbedingte Wertsteigerung - Was ist das
eigentlich? Wir stellen uns ein Grundstück vor.

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00:00:40.080 --> 00:00:45.660
Dieses Grundstück ist unbebaut, weil das
Planungsrecht eine Bebauung derzeit nicht

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00:00:45.660 --> 00:00:54.180
vorsieht. Wir sagen jetzt einfach mal das ist eine
Wiese. Jetzt ändert die Planung den baurechtlichen

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00:00:54.180 --> 00:01:02.850
Zustand des Grundstücks und erlaubt eine Bebauung,
zum Beispiel mit einem Wohnhaus. Noch bevor dieses

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00:01:02.850 --> 00:01:10.500
Gebäude überhaupt errichtet wird, steigt der Wert
des Grundstücks um ein Vielfaches. Wir sprechen

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00:01:10.500 --> 00:01:16.860
hier von der planungsbedingten Wertsteigerung. Die
Eigentümerin hat also, ohne irgendetwas zu tun,

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00:01:16.860 --> 00:01:23.850
einen erheblichen leistungslosen Gewinn erfahren.
Das finden einige ungerecht und fordern,

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00:01:23.850 --> 00:01:31.440
dass zumindest ein Teil dieser Wertsteigerung
irgendwie abgeschöpft wird. Diese Forderung

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00:01:31.440 --> 00:01:36.840
ist über 100 Jahre alt und taucht häufig in
wohnungspolitischen Diskursen auf. Nämlich dann,

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00:01:36.840 --> 00:01:40.020
wenn Wohnungskosten steigen,
wenn Grundstückspreise steigen,

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00:01:40.020 --> 00:01:45.000
wenn über Wohnen im Zusammenhang mit
sozialer Gerechtigkeit diskutiert wird.

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00:01:45.000 --> 00:01:53.490
Diejenigen die dieses Instrument fordern, haben
sich allerdings nie durchsetzen können. Warum

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00:01:53.490 --> 00:01:59.310
eigentlich? Hierfür gibt es mindestens
zwei Gründe. Erstens, ich nenne das mal

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00:01:59.310 --> 00:02:06.660
handwerkliche Umsetzungsschwierigkeiten. Wenn wir
einen Teil dieser Wertsteigerung, Prozentsatz X,

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00:02:06.660 --> 00:02:11.610
abschöpfen möchten, dann müssten wir
ja wissen wie hoch die Wertsteigerung

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00:02:11.610 --> 00:02:17.760
überhaupt ausfällt. Das ist aus Perspektive der
Grundstückswertermittlung gar nicht so einfach.

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00:02:17.760 --> 00:02:23.280
Das ist mit einigen Unsicherheiten verbunden und,
wenn man das Instrument flächendeckend einführt,

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00:02:23.280 --> 00:02:30.600
mit einem ziemlichen Aufwand verbunden. Dann
gibt es noch politische Gründe. Wenn man diese

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00:02:30.600 --> 00:02:36.780
Wertsteigerung abschöpfen möchte, dann stellt das
einen ziemlich harten Eingriff ins Eigentumsrecht

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00:02:36.780 --> 00:02:44.650
dar, der sich politisch hat nie durchsetzen
können und sich auch nie durchsetzen wird.

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00:02:47.800 --> 00:02:53.670
Aber es ist natürlich nicht so dass
Eigentümer*innen überhaupt nicht in die

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00:02:53.670 --> 00:02:58.800
Verantwortung gezogen werden. Natürlich zahlen sie
unterschiedliche Arten von Steuern. Es gibt die

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00:02:58.800 --> 00:03:05.310
Erschließungsbeiträge und dann gibt es noch eine
Reihe von lokal Beispielen, wo Eigentümer*innen

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00:03:05.310 --> 00:03:12.360
über die Erschließungsbeiträge hinaus tatsächlich
gewisse Kosten tragen, also tatsächlich punktuell

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00:03:12.360 --> 00:03:20.190
planungsbedingte Wertsteigerungen abgeschöpft
werden. Am bekanntesten ist hier das Münchner

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00:03:20.190 --> 00:03:26.820
Modell der sozialgerechten Bodennutzung
von 1994. Wo bei der Entwicklung von

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00:03:26.820 --> 00:03:33.030
Bauland bestimmte Kosten für Aufwendungen für
Schulen, Kitas, aber auch für Grünflächen auf

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00:03:33.030 --> 00:03:40.470
investitionswillige Eigentümer*innen übertragen
werden und oder diese soziale Verpflichtungen

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00:03:40.470 --> 00:03:46.890
eingehen. Zum Beispiel indem sie sich beim
sozialen Wohnungsbau beteiligen. Diese Idee der

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00:03:46.890 --> 00:03:53.070
sozialgerechten Bodennutzung hat mittlerweile
in einigen Städten Nachahmer gefunden. Häufig

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00:03:53.070 --> 00:04:00.000
sind sie in kommunalen Baulandmodellen verankert
und die Erfahrungen sind hier durchaus positiv.

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00:04:03.020 --> 00:04:09.020
Zusammengefasst: Die große Bodenreform, bei
der alle planungsbedingten Wertsteigerung

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00:04:09.020 --> 00:04:15.200
abgeschöpft werden, wird es in naher Zukunft
nicht geben. Es geht in Eigentümer*innen also

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00:04:15.200 --> 00:04:18.980
nicht an den Kragen bzw. nur
einigen und nur ein bisschen.

