Gesellschafter
Das ILS hat die Rechtsform einer gGmbH – einziger Gesellschafter ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Gesellschafterversammlung nimmt die Interessen des Landes Nordrhein Westfalen als Alleingesellschafter der ILS gGmbH wahr. Ihre Aufgaben sind die Beschlussfassung über grundlegende Entscheidungen sowie die Überwachung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung.
